1. Neue FDA-Registrierungsvorschriften für US-Kosmetika
Kosmetika ohne FDA-Registrierung dürfen nicht mehr verkauft werden. Gemäß dem Modernization of Cosmetics Regulation Act von 2022, der am 29. Dezember 2022 von Präsident Biden unterzeichnet wurde, müssen alle in die Vereinigten Staaten exportierten Kosmetika ab dem 1. Juli 2024 bei der FDA registriert sein.
Diese neue Regelung bedeutet, dass Unternehmen mit nicht registrierten Kosmetika Gefahr laufen, vom US-Markt ausgeschlossen zu werden. Darüber hinaus drohen ihnen möglicherweise rechtliche Konsequenzen und eine Schädigung des Rufs ihrer Marke.
Um die neuen Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen Unterlagen wie FDA-Antragsformulare, Produktetiketten und -verpackungen, Zutatenlisten und -formulierungen, Herstellungsverfahren sowie Qualitätskontrolldokumente vorbereiten und diese umgehend einreichen.
2. Indonesien hebt Einfuhrlizenzpflicht für Kosmetika auf
Dringende Umsetzung der Verordnung Nr. 8 des Handelsministers aus dem Jahr 2024. Die sofort wirksame Dringlichkeitsverkündung der Verordnung Nr. 8 des Handelsministers aus dem Jahr 2024 gilt als Abhilfe für den massiven Containerrückstau in verschiedenen indonesischen Häfen, der durch die Umsetzung der Verordnung Nr. 36 des Handelsministers aus dem Jahr 2023 (Permendag 36/2023) verursacht wurde.
Auf einer Pressekonferenz am Freitag gab der koordinierende Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto bekannt, dass für eine Reihe von Waren, darunter Kosmetika, Taschen und Ventile, künftig keine Einfuhrlizenzen mehr erforderlich seien, um auf den indonesischen Markt zu gelangen.
Darüber hinaus werden für elektronische Produkte zwar weiterhin Einfuhrlizenzen benötigt, jedoch keine technischen Lizenzen mehr. Diese Anpassung soll den Importprozess vereinfachen, die Zollabfertigung beschleunigen und die Überlastung der Häfen verringern.
3. Neue E-Commerce-Importbestimmungen in Brasilien
Neue Steuervorschriften für den internationalen Versand in Brasilien treten am 1. August in Kraft. Das brasilianische Finanzamt hat am Freitagnachmittag (28. Juni) neue Richtlinien zur Besteuerung importierter Produkte aus dem E-Commerce veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Besteuerung von Waren, die per Post und internationalem Luftfrachtpaket versendet werden.
Waren im Wert von höchstens 50 US-Dollar unterliegen einer Steuer von 20 %. Für Waren im Wert zwischen 50,01 und 3.000 US-Dollar beträgt der Steuersatz 60 %, wobei ein fester Abzug von 20 US-Dollar vom Gesamtsteuerbetrag erfolgt. Dieses neue Steuersystem, das Präsident Lula diese Woche zusammen mit dem „Mobilfunktarif“-Gesetz verabschiedete, zielt darauf ab, die steuerliche Behandlung ausländischer und inländischer Produkte anzugleichen.
Der Sondersekretär des Bundesfinanzamts, Robinson Barreirinhas, erklärte, dass am Freitag eine vorübergehende Maßnahme (1.236/2024) und eine Verordnung des Finanzministeriums (Verordnung MF 1.086) zu diesem Thema erlassen wurden. Demnach bleiben Einfuhrerklärungen, die vor dem 31. Juli 2024 registriert werden und deren Beträge 50 US-Dollar nicht übersteigen, von der Steuer befreit. Nach Angaben des Gesetzgebers treten die neuen Steuersätze am 1. August dieses Jahres in Kraft.
Beitragszeit: 13. Juli 2024




